Von den Pflichten eines Ritters!

  • Dienstwillig tritt der gute Ritter gegenüber seinem Herren (Präsi) auf. Ebenso können die Armen und Machtlosen auf seinen Schutz vertrauen.
  • Ein Ritter muss stets bewahren seine Ehre. Nichts Unehrenhaftes wird ein wahrer Ritter tun. Weder selbstsüchtigen Vorteil im Kampf, noch unrechtmäßiges Gut, noch unwahres Wort wird er dulden.
  • Treu sei das Wesen des Ritters. Loyal sei er gegen seine Bundgenossen. Wahrhaftig sei sein Eid zu jeder Zeit.
  • Mannhaft und mutig soll er sein. Im Kampf streitet niemand so tapfer als er. Er wird sich nicht scheuen, auch das eigene Leben einzusetzen, um die Schlacht für seine Seite zu entscheiden.
  • Doch auch Höflichkeit und Zucht soll der Ritter besitzen. Dass er sich durch feines Betragen und gesitteten Umgang auszeichne, besonders gegenüber den Damen.
  • Ein Ritter pflege auch die Schönheit seiner Gestalt und seines Äußeren, damit er sofort als Herr – vom Einen zum Herrschen bestimmt – zu erkennen sei.
  • Ein Ritter soll stets das rechte Maß halten, denn nur so wird er richtiges und gutes Handeln erreichen, und den wohlgefälligen Weg zwischen Übertreibung und Untätigkeit finden.
  • Schließlich sei der Ritter auch milde, großzügig und barmherzig. Das selbstsüchtige Anhäufen von Reichtum sei ihm fremd. Er sorge für seine Anbefohlenen und lindere Not, wo er sie finde.

 

Und selbstverständlich überholt er niemals in der Gruppe!